AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Secure Testing

  1. Allgemeines

1.1 Secure Testing ist ein Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Bad Rappenau, das auf die Überprüfung von elektrischen Geräten und Anlagen spezialisiert ist.
1.2 Die nachfolgenden AGB gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die Secure Testing an Auftraggeber bzw. Kunden leistet sowie für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Abweichende, widersprechende oder ergänzende AGB des Kunden/Lieferanten werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.4 Zusagen oder sonstige Erklärungen von Secure Testing-Mitarbeitern sind nur dann bindend, wenn sie von Secure Testing schriftlich bestätigt werden.
1.5 Secure Testing ist berechtigt, Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.
1.6 Von Secure Testing bereitgestellte technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Secure Testing.
1.7 Bei nicht genannten oder aufgeführten Regelungen in den AGB gelten automatisch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Für Montagearbeiten gelten die Allgemeinen Montagebedingungen.
1.8 Nachträgliche Vertragsänderungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen von beiden Vertragsteilen der Schriftform.
1.9 Die Nennung von gesetzlichen Vorschriften hat nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne Nennung dieser gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.

  1. Kostenvoranschläge und Angebote

2.1 Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend. Sie werden nur schriftlich erteilt und verstehen sich stets unter Zugrundelegung der AGB von Secure Testing, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird.
2.2 Kostenvoranschläge und Angebote für die Prüfung von elektrischen Geräten und Anlagen sind in der Regel unentgeltlich; in anderen Fällen können Gebühren erhoben werden. Ein bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben.
2.3 An Angebote für die Prüfung von elektrischen Geräten und Anlagen hält sich Secure Testing 60 Tage gebunden.

  1. Vertragsschluss

3.1 Die Bestellung der Dienstleistungen durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und gilt als verbindliches Vertragsangebot.
3.2 Secure Testing ist berechtigt, eine Bestellung innerhalb von 30 Tagen ab Eingang durch Auftragsbestätigung anzunehmen.

  1. Leistungsausführung

4.1 Der Umfang der Leistungen von Secure Testing wird bei Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt.
4.2 Secure Testing setzt voraus, dass alle Arbeiten zügig, ohne Unterbrechung und während der von Secure Testing üblichen Arbeitszeit – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – durchgeführt werden können. Wartezeiten, die nicht von Secure Testing verursacht werden sowie Mehraufwand aufgrund von Erschwernissen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, werden zusätzlich zu den gültigen Listenpreisen berechnet.
4.3 Erforderliche Genehmigungen/Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder Energieversorgungsunternehmen sowie vorgeschriebene Meldungen bei den Behörden, hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen. Die sich daraus ergebenden Verzögerungen sind nicht von Secure Testing zu vertreten.
4.4 Die von Secure Testing angenommenen Aufträge werden nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften übernimmt Secure Testing keine Verantwortung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.5 Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zumutbare Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, behält Secure Testing es sich vor, diese im Zuge der Leistungsausführung vorzunehmen. Übersteigen die Änderungen das Maß der Zumutbarkeit, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen nicht mehr zugemutet werden kann. Secure Testing kann dann gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung verlangen.
4.6 Der Versand von Waren, Gütern und dergleichen erfolgt stets auf Kosten und Gefahren des Kunden.

  1. Preise

5.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die im Angebot/Kostenvoranschlag festgelegten Preise. Bei Massenabweichungen von (+ -) 30% behält Secure Testing sich vor, den jeweiligen Einheitspreis entsprechend anzupassen.
5.2 Sofern es bei Kleinaufträgen von unter 70 Geräten/Messungen pro Tag ohne das Verschulden von Secure Testing zu einer geringeren Stückzahl kommt, behält Secure Testing es sich vor, die Arbeiten nach Zeit und Aufwand zu berechnen. Diese Abrechnungsart bedarf keiner zusätzlichen Freigabe, Genehmigung oder eines unterschriebenen Nachweiszettels des Auftraggebers.

  1. Leistungsfristen und -termine

6.1 Die Ausführungszeit für die Überprüfung von elektrischen Geräten und Anlagen beträgt voraussichtlich 4-6 Wochen ab kommerziell und technisch geklärter Bestellung. Genaue Termine vereinbart Secure Testing schriftlich oder telefonisch mit dem Kunden.
6.2 Wird die Leistungsausführung ohne Verschulden von Secure Testing verzögert, schiebt dies vereinbarte Leistungsfristen entsprechend hinaus. Hieraus entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
6.3 Eventuell anfallende Wartezeiten und Regiearbeiten, die nicht in den Verantwortungsbereich von Secure Testing fallen, werden mit den im Angebot/Kostenvoranschlag angegebenen Stundensätzen berechnet.
6.4 Nur im Falle eines von Secure Testing verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Kunden frei, vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten; darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

  1. Zahlungsbedingungen und -verzug

7.1 Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht zwingend, dass Secure Testing damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat, da Secure Testing auch berechtigt ist, Teilrechnungen zu erstellen. Diese müssen nicht als solche bezeichnet werden.
7.2 Rechnungen sind bei Erhalt fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang ohne Abzug zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Verzug. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Secure Testing behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Auf § 286 BGB und § 353 HGB wird hingewiesen. Alle zum Zwecke einer entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten im Falle von Zahlungsverzug, insbesondere auch Mahn-, Inkasso- und Gerichtsspesen eines von Secure Testing bestellten Anwalts, gehen im vollen Umfang zu Lasten des Kunden.
7.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Secure Testing berechtigt, den gesamten Preis sowie sämtliche weitere Forderungen des Kunden – auch aus anderen Forderungen – sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist Secure Testing – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren, Geräte und dergleichen zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
7.4 Beanstandungen der Rechnungen von Secure Testing sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich an Secure Testing mitzuteilen.
7.5 Werden Secure Testing nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit des Kunden oder dessen wirtschaftliche Lage bekannt, ist Secure Testing berechtigt, auch vor Leistungsausführung vom Kunden Sicherstellung für die Bezahlung des gesamten Preises zu verlangen.
7.6 Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle eines Zahlungsverzuges die Daten des Rechtsgeschäfts an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden dürfen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Anlagen, Waren, Geräte und dergleichen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Secure Testing.

  1. Gewährleistung

9.1 Nur die unter Punkt 4.1 schriftlich in Auftrag gegebenen Leistungen sind von der Gewährleistung umfasst. Für die Ordnungsmäßigkeit und Funktion der betreffenden Gesamtanlage, zu der die geprüften/begutachteten Geräte gehören, wird keine Gewähr übernommen. Secure Testing übernimmt keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, es sei denn diese Fragen sind ausdrücklich Gegenstand des Auftrages. Die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers werden dabei weder eingeschränkt noch übernommen.
9.2 Die Gewährleistungspflicht von Secure Testing ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.
9.3 Ansprüche auf Nacherfüllung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages, die nicht der Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, verjähren in einem Jahr nach der Abnahme der Leistung.